Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten zunächst für die Sprechstunde und probatorische Sitzungen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin ihre Versichertenkarte mit. Folgend ist die Beantragung einer Kurzzeitherapie mit 24 Stunden oder einer Langzeittherapie im Umfang von 60 Stunden möglich.